Hinweisgeberschutz
Hinweis geben
Interne Meldestelle nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz
Der AWO Kreisverband Traunstein e.V. nimmt Regel- oder Rechtsverstöße sehr ernst und bearbeitet diese professionell. Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz sind wir als Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten.
Mit dem von uns vereinbarten Hinweisgebersystem kann sich jede*r Mitarbeitende und jede externe Person, auch Kund*innen, die mit uns als Organisation in beruflichen Tätigkeiten in Beziehung steht oder die im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, bei begründetem Verdacht auf einen Verstoß auf sichere und vertrauliche Weise an unsere interne Meldestelle richten.
Die interne Meldestelle arbeitet unkompliziert und vertraulich:
Die Pflichten, Aufgaben und Rechte nach dem Hinweisgeberschutzgesetz übernimmt für den AWO Kreisverband Traunstein e. V. ein gemeinsamer Ausschuss zwischen Vorstand und Geschäftsführer.
Kontaktmöglichkeiten
AWO Kreisverband Traunstein e. V.
Gemeinsamer Ausschuss
Crailsheimstr. 12
83278 Traunstein
E-Mail:



